Heilpraktiker

Der Heilpraktiker ist gem. Einkommenssteuergesetz selbstständig tätig. Er darf lediglich Heilverfahren anwenden und auf keinen Fall einen ärztliche Behandlung ausüben, da er kein Arzt ist!

Beim Heilpraktiker werden alternative Behandlungsmethoden angeboten, sodass Medikamente nicht eingesetzt werden. Menschen, die beispielsweise von einer Sucht betroffen sind, können beim Heilpraktiker durch Naturheilverfahren behandelt werden, oft auch mit natürlichen Präparaten, die jedoch nicht verschreibungspflichtig sind. Immer mehr Menschen nutzen die Chance, zur Behandlung verschiedener Erkrankungen einen Heilpraktiker aufzusuchen, da ihnen die alternative Behandlung deutlich lieber ist als die Anwendung von Medikamenten, die lediglich von einem Arzt verschrieben werden dürfen. Viele Krankenkassen bezahlen die Behandlung durch einen Heilpraktiker jedoch nicht.